NOTRUF: 112

Atemschutz


Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man Personen, die sowohl 

medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein 

Atemschutzgerät (üblicherweise: Pressluftatmer, Kreislaufgerät oder 

nur Maske mit Atemschutzfilter) zu tragen. 


Diese Geräte sollen bei Arbeiten beziehungsweise Einsätzen verhindern, 

dass reizende oder gar giftige Stoffe in die Augen oder Atemwege 

und somit in den Blutkreislauf geraten.


Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird an verschiedenen Standorten im Landkreis angeboten und dauert insgesamt 24 Stunden. 

Sie wird ebenfalls in der Freizeit der Feuerwehrmänner, meist aufgeteilt auf 3 Samstage, durchgeführt.

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